Zieht ein älterer Mensch in eine kleinere Wohnung oder ins betreute Wohnen, bleibt die bisherige Wohnung häufig noch Wochen lang eingerichtet. In den Schränken liegen Fotos neben Versicherungsscheinen, im Keller steht Werkzeug, das seit Jahren niemand benutzt hat, und im Flur erinnern Kartons an einen früheren Umzug. Wie umfangreich die Haushaltsauflösung wird, zeigt sich erst, wenn man diese Räume betritt. Wer dann sofort mit Müllsäcken beginnt, riskiert, dass Kontoauszüge im Altpapier landen, bevor jemand ihren Inhalt geprüft hat.
Für Angehörige kommt zur praktischen Arbeit die Abstimmung hinzu. Während sich die betreffende Person an der neuen Adresse einrichtet, sind Fristen zu lesen, Unterlagen zu ordnen und die Wohnung auf die Rückgabe vorzubereiten. Lässt sich der Wechsel über mehrere Wochen planen, bleibt Zeit für Gespräche. Folgt der Auszug auf einen Krankenhausaufenthalt, fehlt diese Zeit. Eine feste Reihenfolge hilft dann, damit Dokumente, Erinnerungsstücke und offene Ansprüche nicht übersehen werden.
Wer zur Entscheidung über den Hausrat berechtigt ist
Der Hausrat gehört der Person, die in der Wohnung gelebt hat. Der Umzug verschiebt dieses Eigentum nicht. Angehörige, die die Räumung organisieren, dürfen Möbel deshalb weder verschenken noch entsorgen, solange keine Zustimmung und keine Vollmacht vorliegen. Kann die Person noch mitentscheiden, genügt es häufig, das Bett und die Fotokiste mit ihr zu besprechen, bevor Schränke demontiert werden. Welche weiteren Möbel mitkommen, hängt vom Platz in der neuen Wohnung ab und sollte vor dem Abtransport geklärt sein.
Ist eine eigene Entscheidung nicht mehr möglich, ist die Vollmacht vor dem ersten Abtransport zu prüfen. Bei einer rechtlichen Betreuung gelten die Aufgaben, die dem Betreuer übertragen wurden, besonders dann, wenn Wohnraum aufgegeben wird. Eine bereits ausgesprochene Kündigung ändert an der Berechtigung über den Hausrat nichts. Ohne diese Grundlage bleibt das Mobiliar an seinem Platz.
Absprachen und der verbindliche Rückgabetermin
Innerhalb der Familie erleichtert eine feste Ansprechperson die Abstimmung. Sie hält fest, welche Gegenstände bleiben und wer sie abholt, und sie trägt den Tag ein, an dem die Wohnung leer sein muss. Fehlt eine solche Übersicht, verkauft ein Angehöriger das Sideboard, während ein anderer es bereits weitergegeben hat. Mündliche Zusagen sollten anschließend schriftlich festgehalten werden, damit am Räumungstag keine Abholung mehr offen ist.
Bei einer Mietwohnung setzt der Rückgabetermin den zeitlichen Rahmen. Der Auszug allein beendet den Mietvertrag nicht. Die Kündigungsfrist steht im Vertrag und ist zu lesen, bevor die Räumung geplant wird. Eine frühere Rückgabe lässt sich mit dem Vermieter vereinbaren. Voraussetzen darf man sie nicht. Erst wenn der Termin schriftlich feststeht, lässt sich entscheiden, wie viel Zeit für Verkauf, Spende und Entsorgung bleibt.
Unterlagen, Wertsachen und Begehung der Räume
Ausweis, Mietvertrag und Bankunterlagen gehören in eine Mappe und verlassen die Wohnung, bevor der erste Karton verladen wird. Schmuck und Bargeld kommen in dieselbe verschlossene Tasche. In Schubladen, Umschlägen und alten Schuhkartons liegen Sparbücher und kleine Wertsachen oft noch, wenn der übrige Hausrat bereits eingepackt ist. Medikamente, die weiterhin eingenommen werden, bleiben davon getrennt und gehen an den neuen Wohnort mit. Abgelaufene Packungen werden später entsorgt und nicht mit dem Geschirr vermischt. Alte Papiere sollten nicht ungeprüft in den Müll wandern, weil manche Unterlagen noch Jahre aufzubewahren sind.
Die Begehung umfasst die Wohnung und den Keller, dazu den Dachboden, falls einer vorhanden ist. Fotos und kurze Notizen machen sichtbar, wie viel Hausrat tatsächlich anfällt. Im Treppenhaus zeigt sich, ob ein Schrank um die Ecke geht und ob vor dem Haus ein Transporter halten darf. Diese Angaben bestimmen den späteren Aufwand zuverlässiger als eine grobe Schätzung am Telefon.
Mitnahme, Verkauf und Abgabe mit Frist
Was in die neue Wohnung mitgenommen wird, sollte zuerst hinausgetragen werden. So steht es am Räumungstag nicht mehr im Weg und wird nicht versehentlich mit entsorgt. Für alles, das ein Käufer oder ein Angehöriger abholen soll, braucht es ein festes Datum. Zehn Tage reichen für ein Inserat meist aus. Eine alte Schrankwand findet danach kaum einen Abnehmer, auch nicht zum Verschenken. Was die Familie gern behalten würde, lässt sich oft nicht zu dem Preis verkaufen, den man dafür erwartet. Jede weitere Woche Wartezeit verlängert die Miete, während das Möbel die Räume blockiert.
Für eine Spende kommen Sozialkaufhäuser in Betracht, allerdings nur nach vorheriger Rückfrage. Beschädigte Möbel und stark verschmutzte Textilien werden dort häufig abgelehnt. Was ohne Absprache vor die Tür gestellt wird, verursacht zusätzliche Arbeit und wird am Ende doch entsorgt.
Sperrmüll, Sonderabfälle und Datenträger
Bei der Haushaltsauflösung fallen Abfälle an, die nicht in denselben Container gehören. Große Möbel und Matratzen gelten in vielen Kommunen als Sperrmüll, Elektrogeräte werden getrennt gesammelt. Was üblicherweise zum Sperrmüll gehört, beschreibt die Verbraucherzentrale anhand konkreter Beispiele, während die eigene Kommune Abholgebühr und zulässige Menge festlegt. Ein Anruf bei der Abfallberatung klärt diese Punkte, bevor ein Container bestellt wird, der sonst abgewiesen werden kann. Farbeimer, Reinigungsmittel und Batterien bleiben im Originalbehälter und gehen zur Schadstoffsammlung. Flüssigkeiten sollten nicht umgefüllt und nicht miteinander vermischt werden.
Medikamentenreste dürfen nicht über die Toilette oder die Spüle entsorgt werden, weil Wirkstoffe sonst in Gewässer gelangen, wie das Umweltbundesamt ausführt und zugleich auf den Entsorgungsweg über die Postleitzahl verweist. Noch benötigte Arzneimittel sind davon getrennt zum neuen Wohnort mitzunehmen. Kontoauszüge und Arztbriefe dürfen nicht lesbar ins Altpapier. Bei Handys und Rechnern genügt es nicht, einzelne Dateien zu löschen. Bevor die Geräte weitergegeben oder entsorgt werden, sind benötigte Daten zu sichern und die Konten zu entfernen. Auch Karten in alten Fotoapparaten bleiben leicht im Gerät.
Eigenleistung, Auftragsumfang und Wohnungsübergabe
Ob eine Familie die Haushaltsauflösung selbst bewältigt, hängt vom Umfang, von der verbleibenden Zeit und von der körperlichen Belastung ab. Ein Regal und einige Kartons lassen sich anders organisieren als ein möbliertes Haus mit vollem Keller. Auch bei Eigenleistung entstehen Kosten für den Transporter, die Entsorgung und die Helfer. Bewährt hat sich eine Aufteilung. Die Familie sichert Erinnerungsstücke und Ordner, ein Betrieb demontiert die übrigen Möbel, transportiert sie ab und entsorgt sie.
Eine belastbare Kalkulation setzt voraus, dass der Betrieb den tatsächlichen Umfang kennt. Im Angebot muss deshalb stehen, welche Räume enthalten sind und ob der Keller dazugehört. Fehlt diese Angabe, folgt am Räumungstag oft eine Nachforderung, etwa für einen nicht erfassten Raum oder eine weitere Anfahrt. Zur Übergabe werden die Zählerstände notiert und alle Schlüssel bereitgelegt, auch der vom Keller. Loser Schmutz muss entfernt sein. Der Hausrat muss zusätzlich vollständig aus der Wohnung und aus den Nebenräumen sein. Ob Wände zu streichen sind, steht im Mietvertrag und sollte vor dem Übergabetag geklärt werden, weil das Entfernen von Schmutz keine Renovierung ersetzt.
Stromvertrag und Zeitungsabonnement sind zu kündigen oder auf die neue Adresse umzumelden. Ein Nachsendeauftrag leitet die Post für eine begrenzte Zeit um. Er ersetzt nicht die Mitteilung der neuen Anschrift an Bank und Versicherung. Abgeschlossen ist die Haushaltsauflösung, wenn der Schlüssel beim Vermieter liegt, der Hausrat verteilt ist und die Schlussrechnung an die neue Adresse geht. Übersteigen Treppenhaus, Keller und die verbleibende Frist die eigenen Möglichkeiten, ist Unterstützung vor Ort die sachlichere Lösung. Wer zum Beispiel die Hausräumung nach einem Seniorenumzug der Eltern nicht selbst übernehmen kann, sollte deshalb auf lokale Expertenbetriebe setzen.



